"Wer Futtermittel produziert, bearbeitet, lagert oder transportiert, aus denen Lebensmittel tierischen Ursprungs gewonnen werden, trägt eine besondere Verantwortung für die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt."

Das gilt für alle Beteiligten auf jeder Stufe in der Herstellungskette und somit auch für die Raiffeisen-Warengenossenschaft Bassum-Harpstedt.

 

Wir stehen am Anfang der Produktionskette „vom Landwirt zum Verbraucher". Somit tragen wir eine besondere Verantwortung als  Bindeglied der Kette. Deshalb gewährleisten wir durch die Einführung unseres Qualitätssicherungs-Systems unter Betrachtung aller potentiellen mikrobiologischen, chemischen und physikalischen Gefahren sichere Einzelfuttermittel, als Basis für die Herstellung von hochwertigem Mischfutter, bestimmt für die Herstellung von Nahrungsmitteln.

Den o. g. Anspruch wollen wir durch die Erstellung, Einführung und Aufrechterhaltung unseres Qualitätssicherungs-Systems in Übereinstimmung mit dem jeweils aktuellen niederländischen GMP - Standard auf der Basis der HACCP - Prinzipien unter Berücksichtigung von gesetzlichen Normen und Grenzwerten, Kundenforderungen und eigenen Normen erfüllen.

 

Das GMP Regelwerk beinhaltet branchenspezifische Vorgaben, wie z.B.:

- Einhaltung von Vorgaben für Transportreihenfolgen

- Lieferantenbewertungen

- Kontaminationskontrollen

- Monitoring (Schadstoffe u.ä.)

 

Durch regelmäßige HACCP Analysen, die den gesamten Betriebsablauf umfassen, sollen mögliche Gefahren in allen Bereichen frühzeitig erkannt, die Risiken bewertet und kritische Kontrollpunkte festgelegt werden.
Somit wird ein hohes Maß an Produktsicherheit erreicht.



GMP+ Zertifikat 2023 - 2026
2023-2026 GMP+ Zertifikate B3 B4 mit Anl[...]
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VLOG - Zertifikat 2023
2023_Raiffeisen_Qualitäts-Matrix_Nord-Os[...]
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Seit dem 22. Dezember 2010 sind wir, um der EU-Richtlinie zur Förderung von Erneuerbaren Energien Rechnung zu tragen, REDcert zertifiziert.

Seit Inkrafttreten der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) werden nur noch Biokraftstoffe auf die Biokraftstoffquote angerechnet, die bestimmte Anforderungen an den Umweltschutz und an eine nachhaltige Landwirtschaft erfüllen. Um die Umweltverträglichkeit von Biokraftstoffen zu gewährleisten, muss die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und von den zur Stromerzeugung eingesetzten Pflanzenölen nachgewiesen werden, wenn eine Förderung in Anspruch genommen wird.

Nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung gelten Biokraftstoffe nur dann als nachhaltig hergestellt, wenn sie - unter Einbeziehung der gesamten Herstellungs- und Lieferkette - im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen in einem ersten Schritt mindestens ein Drittel (35 Prozent) an Treibhausgasen einsparen (ab 2017 dann 50 Prozent) und dafür keine schützenswerten Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt (z.B. Natur- oder Regenwälder) oder mit hoher biologischer Vielfalt (z.B. Moore) umgebrochen oder abgeholzt wurden.

Unseren aktuellen Zertifizierungsstatus können Sie hier abrufen oder nachfolgend direkt downloaden.

REDcert Zertifikat 2024
2024_Zertifikat_REDcert_AGZ1275_Ersterfa[...]
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